Organisation

Alle anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Schulklasse können anlässlich des ersten Elternabends eines Schuljahres, spätestens aber bis zum 31. Oktober eines Schuljahres, ein bis zu zwei Erziehungsberechtigte pro Klasse für den Elternrat vorschlagen, sodass jede Schulklasse (bzw. Schulstufe in Schaanwald) im Elternrat vertreten ist. Die Wahl der vorgeschlagenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden dem Vorstand des Elternrates vorgelegt. Dieser ist für die Prüfung und Genehmigung der Beitrittsgesuche zuständig. Bei Vertretung in mehreren Klassen gilt 1 Stimme.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Genehmigung des Beitrittsgesuches folgend von der Einladung zur Mitgliederversammlung des Elternrates.

  • Die Gemeindeschule Mauren konsultiert sich pro Klasse.
  • Die Gemeindeschule Schaanwald konsultiert sich pro Stufe.

Der Elternrat als Gremium baut auf eine enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Der Elternrat wählt einen 5-köpfigen Vorstand. Die Mitglieder des Elternrats und des Vorstandes werden für mindestens ein Jahr gewählt.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • am Ende eines Schuljahres, wenn das Mitglied erklärt, dass es aus dem Elternrat austreten möchte
  • wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Schulklasse anlässlich des ersten Elternabends eines Schuljahres neue Mitglieder wählen und dem Vorstand vorschlagen
  • sobald das Kind des Mitglieds in eine andere Schulklasse wechselt oder nicht mehr in einer Gemeindeschule ist
  • durch den Ausschluss aus wichtigen Gründen

Sofern ein Mitglied bereits während des Schuljahres aus dem Elternrat austritt, kann die betreffende Schulklasse bzw. Schulstufe ein Ersatzmitglied wählen und dem Vorstand als Vereinsmitglied vorschlagen.