Aufgaben und Auftrag des Elternrates

Der demokratisch gewählte Elternrat setzt sich für die Interessen der Klasseneltern ein.
Er ist Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus und hat folgende Aufgaben:

Der Elternrat …

  • stellt die Kommunikation vom Elternrat zu den Klasseneltern sicher
  • arbeitet zum Wohl der Kinder und der Schule. Er vertritt gemeinsame Interessen und setzt sich für die Qualität der Schule ein
  • bezieht die Gesamtelternschaft in seine Arbeit ein
  • sorgt dafür, dass Sitzungen des Elternrates durchgeführt und protokolliert werden und die Schulleitung wie Bereichsleiter in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen
  • arbeitet transparent. Sitzungsergebnisse werden der Schule und der Gesamtelternschaft zur Verfügung gestellt
  • erarbeitet seine Jahresprojekte und bringt sie in die Jahresplanung der Schule ein
  • ist bestrebt, die Gesamtelternschaft in die Projekte zu integrieren und kann Aufgaben an sie delegieren
  • trägt gemeinsam mit der Schule die Verantwortung für die Durchführung von Elternversammlungen
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit über seine Tätigkeiten und Projekte in geeigneten Kanälen